Zahnärztliche Stelle Röntgen
Die Zahnärztekammer Bremen hat vom Land Bremen den Auftrag, gemeinsam mit den Zahnärzten im Land Bremen die Qualität der Röntgenbilder zu prüfen.
Die Zahnärztliche Stelle Röntgen prüft in maximalen Zeitabständen von drei Jahren. Um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, haben wir eine Röntgenmappe erstellt. Wenn die Prüfung Ihrer Röntgeneinrichtung/en ansteht, senden wir Ihnen die Röntgenmappe zu.
Sie haben Fragen rund um das Thema Röntgen?- Wann muss ich meine Fachkunde aktualisieren? |
- In welchen Abständen muss ich eine Konstanzprüfung durchführen? |
- Welche Prüfkriterien gelten bei der Röntgenprüfung der Kammer? |
- Wie lange bewahre ich die Röntgenbilder meiner Patienten auf? |
- ... |
Die Kammermitarbeiterin Bianca Köhler beantwortet Ihre Fragen gerne unter 0421 33303-44.
Downloads zum Thema Röntgen
| Allgemeines | |
| Anmelden/ändern/abmelden einer Röntgeneinrichtung | |
| Bestellung als Strahlenschutzbeauftragten | |
| Geräteeinweisung (gemäß § 18 der Röntgenverordnung) | |
| Mitarbeiterunterweisung (gemäß § 36 der Röntgenverordnung) | |
| Dokumentation von Prüfergebnissen (analog) | |
| Filmverarbeitung | |
| weiteres Dentalröntgengerät | |
| Panorama- und Fernröntgengerät | |
| Dokumentation von Prüfergebnissen (digital) | |
| Konstanzprüfung an Bildwiedergabegeräten | |
| Dentalröntgengerät | |
| Panorama- und Fernröntgen |
