Der Berufsbildungsausschuss (BBA) hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Zahnärztekammer Bremen akzeptiert 30 Fehltage vom Berufsschulunterricht sowie 30 Fehltage in der Ausbildungspraxis.
Dieser Beschluss ist im Anmeldeformular zur Abschlussprüfung berücksichtigt, d. h. Fehlzeiten der Auszubildenden muss der Ausbilder darin angeben.
Zahnärztekammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Universitätsallee 25, 28359 Bremen | Telefon: 0421 33303-0 | Telefax: 0421 33303-23 | info@zaek-hb.de