Sachverständigenkommission / Gleichwertigkeitsprüfung

Sie haben Ihr zahnärztliches Studium weder in Deutschland noch in einem anderen Mitgliedstaat der EU absolviert? Jetzt möchten Sie sich in Deutschland als Zahnarzt in eigener Praxis oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft niederlassen?

Die zahnärztliche Approbation wird erteilt, wenn Sie den gleichwertigen Kenntnisstand in einer Prüfung nachweisen. Informationen zur Prüfung erhalten Sie im nachfolgenden Merkblatt.

Merkblatt

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde § 2 Abs. 2

Informationen der BZÄK für ausländische Zahnärzte

Ihre Ansprechpartnerin bei weiteren Fragen

 

Renate FriedrichRenate Friedrich

Telefon: 0421 33303-60
Telefax: 0421 33303-23
r.friedrich@zaek-hb.de

 

Für weitere Hinweise und zur Anmeldung der Prüfung wenden Sie sich bitte an:

Wolfgang Wilhelm
Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen

Telefon: 0421 361-9549
Telefax: 0421 361-2072
Wolfgang.Wilhelm@gesundheit.bremen.de

 
 

Zahnärztekammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Universitätsallee 25, 28359 Bremen | Telefon: 0421 33303-0 | Telefax: 0421 33303-23 | info@zaek-hb.de