Sie haben Ihr zahnärztliches Studium weder in Deutschland noch in einem anderen Mitgliedstaat der EU absolviert? Jetzt möchten Sie sich in Deutschland als Zahnarzt in eigener Praxis oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft niederlassen?
Die zahnärztliche Approbation wird erteilt, wenn Sie den gleichwertigen Kenntnisstand in einer Prüfung nachweisen. Informationen zur Prüfung erhalten Sie im nachfolgenden Merkblatt.
Wolfgang Wilhelm
Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit
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