Sie haben besondere Qualifikationien auf einem zahnärztlichen Gebiet? Diese Tätigkeitsschwerpunkte können Sie bei der Zahnärztekammer anzeigen. Voraussetzung dafür sind nachweislich (Zertifikate) besondere Kenntnisse und Fertigkeiten sowie nachhaltige Tätigkeit im Schwerpunkt. Tätigkeitsschwerpunkte können Sie auf Ihrem Praxisschild ausweisen.
Mit diesem Formular können Sie der Zahnärztekammer Ihre Tätigkeitsschwerpunkte anzeigen:
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