Die Zahnärztekammer Bremen hat vom Land Bremen den Auftrag, gemeinsam mit den Zahnärzten im Land Bremen die Qualität der Röntgenbilder zu prüfen.
Die Zahnärztliche Stelle Röntgen prüft in maximalen Zeitabständen von drei Jahren. Um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, haben wir eine Röntgenmappe erstellt. Wenn die Prüfung Ihrer Röntgeneinrichtung/en ansteht, senden wir Ihnen die Röntgenmappe zu.
Röntgenverordnung und weitere Infos auf den Seiten der BZÄK
Anmelden/ändern/abmelden einer Röntgeneinrichtung
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Bestellung als Strahlenschutzbeauftragten
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Geräteeinweisung (gemäß § 18 der Röntgenverordnung)
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Mitarbeiterunterweisung (gemäß § 36 der Röntgenverordnung)
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Verwenden des Testbilds nach DIN 6866-160 für die Datenweitergabe digitaler Röntgenbilder als Ausdruck
Arbeitsanweisung (PDF)
Testbild (jpg)
Filmverarbeitung
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weiteres Dentalröntgengerät
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Panorama- und Fernröntgengerät
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Konstanzprüfung an Bildwiedergabegeräten
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Dentalröntgengerät
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Panorama- und Fernröntgen
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Zahnärztekammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Universitätsallee 25, 28359 Bremen | Telefon: 0421 33303-0 | Telefax: 0421 33303-23 | info@zaek-hb.de