Zahnärztekammer Bremen
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Universitätsallee 25
28359 Bremen

Fon:0421 33303-0
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Sachverständigenkommission / Gleichwertigkeitsprüfung

Sie haben Ihr zahnärztliches Studium weder in Deutschland noch in einem anderen Mitgliedstaat der EU absolviert? Jetzt möchten Sie sich in Deutschland als Zahnarzt in eigener Praxis oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft niederlassen?

Die zahnärztliche Approbation wird erteilt, wenn Sie den gleichwertigen Kenntnisstand in einer Prüfung nachweisen. Informationen zur Prüfung erhalten Sie im nachfolgenden Merkblatt.

Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Renate Friedrich unter 0421 33303-60.

Für weitere Hinweise und zur Anmeldung der Prüfung wenden Sie sich bitte an:

Herrn Wolfgang Wilhelm
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Telefon: 0421 361 9549
Telefax: 0421 361 2072
E-Mail: Wolfgang.Wilhelm@gesundheit.bremen.de

Merkblatt Download (PDF)

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde § 2 Abs. 2

 Download (PDF)
Informationen der BZÄK für ausländische Zahnärzteexterner Link