Zahnärztekammer Bremen
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
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28359 Bremen

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BuS-Dienst

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen mit mindestens einem Arbeitnehmer zu einer Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung. Diese Verpflichtung wird von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in der Vorschrift BGV A 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften durch Praxisbegehungen.

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat deswegen in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer ein berufsspezifisches BuS-Dienst-Konzept entwickelt. Die Zahnärztekammer Bremen hat sich, wie viele andere deutsche Zahnärztekammern, diesem erfolgreichen Konzept angeschlossen.

Das Konzept beinhaltet folgende wesentliche Bestandteile:

Durch die Schulung zum Sicherheitsverantwortlichen führt der Praxisinhaber die Erstbegehung seiner Praxis selbst durch und dokumentiert dieses. Da die Erstbegehung vom Praxisinhaber selbst gemacht wird, kann er sicher sein, dass keine sensiblen Daten seine Praxis verlassen.

Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin finden Sie hier: Linkexterner Link.

Durchgangsärzte finden Sie hier: Linkexterner Link.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Renate Friedrich unter 0421 33303-88, in der Info-Broschüre oder im Internet unter Busdienst.org.