Gebührenordnung für Zahnärzte
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist die Berechnungsgrundlage für die Privatliquidation des Zahnarztes. Die GOZ ist seit 1988 unverändert gültig. Trotzdem gibt es auch heute noch immer unterschiedliche Auffassungen und unzählige Unklarheiten zur Gebührenberechnung.
Sie haben Fragen zur GOZ/GOÄ? Dann wenden Sie sich an unsere Kammermitarbeiterin
Renate Friedrich, Tel: 0421 33303-60.
| GOZ / GOÄ | |
GOZ Loseblattsammlung | |
| Berechnungsempfehlungen implantologischer Gesellschaften zu neuen Verfahren in der Implantologie | |
| Klinischer Funktionsstatus DGZMK | |
| GOZ Urteilsdatenbank | |
| GOZ Beschlusskatalog der Bundeszahnärztekammer | |
| Entwurf der Zahnärzteschaft für eine neue Honorarordnung (HOZ) | |
| Online Kalkulationsraster | |
| Protesthomepage des Aktionsbündnisses ZÄK Bremen, IGUZ, ZIRB und FVDZ zur GOZ-Novellierung |
